Beauftragung eines Rechtsanwalts Ihres Vertrauens Sie haben zunächst einmal das Recht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Die Kosten des Anwalts zahlt – bis auf wenige Ausnahmen – die Versicherung des schuldigen Unfallgegners. Beauftragung eines Sachverständigen Auch die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Sicherung der Beweise und der …